Aktuelles

 

Steuertipps

Baumfällen steuerlich absetzbar

Liegt die Ursache einer Pollenallergie im unmittelbaren Wohnumfeld und lässt diese sich beseitigen, können die Kosten steuerlich abgesetzt werden.

In einem konkreten Fall hatte ein Vater wegen der starken Pollenallergie seiner Tochter 67 Birken, die sich auf dem Grundstück der Familie befanden, fällen lassen. Die Ausgaben von rund 7.700 € machte er als Krankheitskosten in seiner Steuererklärung geltend. Das zuständige Finanzamt lehnte die Anerkennung der Kosten trotz nachgereichten Attests vom Facharzt ab.

Der Bundesfinanzhof jedoch gab dem Vater recht und urteilte (Az. III R 28/06), das Ausgaben für das Fällen von Bäumen grundsätzlich als außergewöhnliche Belastungen beziehungsweise Krankheitskosten gelten können. Zwingend notwendig ist der Nachweis über ein amtsärztliches Attest.

Nicht nur Gräser und Pollen können Gründe für Umbaumaßnahmen sein. Auch wenn man z.B. Asbest, Schimmel oder giftige Lacke aus der Wohnung entfernen lassen muss, kann man die Kosten dafür als außergewöhnliche Kosten absetzen.
In diesem Fall benötigt man ein medizinisches Attest und ein technisches Gutachten.

Wichtig: Ein ärztliches Attest oder Gutachten muss immer vor der Maßnahme ausgestellt werden.

Quelle: Der Steuerzahler Wirtschaftsmagazin


Der Frühjahrsputz im Garten!

Sehr geehrte Damen und Herren,

der Schnee schmilzt und die Temperaturen steigen, der Garten will erwachen. Nun wird es Zeit die Spuren des letzten Herbstes zu beseitigen, Laub zu harken und verfilztes Gras und Moos zu entfernen.

Auch wenn das Mähen noch etwas warten kann, sollten Sie heute schon beginnen das kommende Gartenjahr zu planen.

Wenn Sie keinen grünen Daumen haben - unsere Fachleute haben ihn garantiert. Gern erstellen wir Ihnen, kostenlos und unverbindlich, ein Angebot zur Pflege Ihrer Gartenanlage.

  • Frühjahrsputz - Stell-Werk Immobilienbetreuungs- und Verwaltungs-GmbH
  • Frühjahrsputz - Stell-Werk Immobilienbetreuungs- und Verwaltungs-GmbH

Rufen Sie uns einfach unter der Telefonnummer 040 / 790 291 32 an, oder nutzen Sie unser Kontaktformular dieser Homepage.


  • Steuertipp - Stell-Werk Immobilienbetreuungs- und Verwaltungs-GmbH
  • Steuertipp - Stell-Werk Immobilienbetreuungs- und Verwaltungs-GmbH

Der Frühling kommt und die Kinder freuen sich auf frischen, neuen Spielsand

Der Spielsandaustausch ist ein wesentlicher Bestandteil der ordnungsgemäßen Verwaltung und insbesondere ein wichtiges „Aushängeschild" der Liegenschaft. In Hamburg wird der Spielsandaustausch in einem Turnus von zwei Jahren und der Austausch von Fallschutzsand in einem Turnus von drei Jahren empfohlen.

Durch den regelmäßigen Austausch des Spiel- und Fallschutzsandes soll gewährleistet werden, dass versteckter und nicht stets sichtbarer Unrat, insbesondere Tier Kot, entfernt werden. Auch über Herbst und Winter angesammelte organische Stoffe werden als zukünftige Keimquellen sicher entfernt. Unser aller Freude, nämlich die Kleinen, nehmen beim Spielen den Sand gerne einmal in den Mund. Wichtig bleibt somit, dass der Sand den hygienischen Bestimmungen entspricht und zertifiziert ist.

Um alle diese wesentlichen Punkte kümmern wir uns für Sie und noch mehr, wenn Sie möchten, erinnern wir Sie nach dem individuell vereinbarten Turnus an diesen wesentlichen Bestandteil.

Stellen Sie uns auf die Probe...


Wir stehen in den Startlöchern für das Frühjahr!

Vermehrt mussten wir bei unseren Kunden feststellen, dass die Rasenflächen vermoost sind und sich Rasenfilz gebildet hat. Das kann mehrere Ursachen haben. In der Regel tragen Bodenverdichtungen und Staunässe, aber auch Schattenlage, mangelnde Düngung und zu kurzes Mähen zur Bildung von Rasenfilz bei. Häufig ist Rasenfilz ein Problem bei altem, über die Jahre nicht immer ausreichend gepflegten Rasen. Rasenfilz führt zu

  • einer schwammartigen Oberfläche, die sich sehr schlecht und durch das Einsacken nur zu tief mähen lässt,
  • sehr flacher Wurzelbildung, die im Sommer zur schnellen Verbräunung der gesamten Rasenfläche führt,
  • schneller Ausbreitung von Unkräutern, die die Gräser der Rasenmischung verdrängen,
  • schlechte Belüftung des Bodens.

Die Stell-Werk GmbH möchte Ihnen daher vorschlagen den Rasen zu vertikutieren, zu düngen sowie nachzusäen. Beim Vertikutieren wird der Rasenfilz entfernt und Verdichtungen werden gelockert. Die Wurzeln der Gräser können wieder mit Luft und Nährstoffen versorgt werden. Daher sind mehrmalige Düngungen mit abgestimmten Depotdüngern, die ihre Nährstoffe langsam abgeben, sinnvoll. Die Aufwandmengen pro Quadratmeter sind bei dieser Verfahrensweise gering. Auch eine Nachsaat mit Regenerationsrasen ist in der Regel erforderlich.

Auf Wunsch fertigen wir Ihnen gerne ein Angebot, damit die Rasenflächen wieder zur Visitenkarte Ihres Objekts werden.

Auf eine Anfrage von Ihnen freuen wir uns sehr!


Unser Beitrag zum Umweltschutz

Auf Umweltschutz wird bei Stell-Werk viel Wert gelegt. Wir setzen bei der Unkrautbekämpfung ausschließlich geeignete Gartengeräte ein und verzichten auf jegliche Chemie. Bei unseren Reinigungsmitteln in der Treppenhaus- und Unterhaltsreinigung achten wir auf eine hohe Reinigungsleistung bei gleichzeitig großer Umweltverträglichkeit. Diese Produkte werden über eine Dosieranlage abgemessen! Das spart Wasser, Chemie und vor Ort wird der Abfluss nicht belastet.

Zusätzlich betreiben wir unsere Kleinmotormaschinen in der Gartenpflege mit synthetisch hergestelltem Sonderkraftstoff. Dieser enthält kein krebserzeugendes Benzol und kaum gesundheits- und umweltschädliche Aromaten (max. 0,5%). Damit erreichen wir eine Reduzierung der Schadstoffe um 98% gegenüber herkömmlichem Benzin. Im Interesse der eigenen Gesundheit lohnt sich der Einsatz dieser Gerätebenzine und natürlich auch der Umwelt zuliebe.

  • Umweltschutz - Stell-Werk Immobilienbetreuungs- und Verwaltungs-GmbH

Vertikutieren leicht gemacht auch für Ihre Grünflächen in großen Wohnanlagen

  • Vertikutieren - Stell-Werk Immobilienbetreuungs- und Verwaltungs-GmbH
    Unser Rasenmähertraktor bei der Aufnahme des Fräsgutes
  • Vertikutieren - Stell-Werk Immobilienbetreuungs- und Verwaltungs-GmbH
    Der Rasenmähertraktor mit Sammelaufsatz für das Fräsgut
  • Vertikutieren - Stell-Werk Immobilienbetreuungs- und Verwaltungs-GmbH
    Die Hochentladung vom Fräsgut auf den StellWerk-Kipptransporter

Bereits in der ersten Jahreshälfte haben wir Ihnen berichtet welche Vorteile es hat, seinen Rasen in regelmäßigen Abständen zu vertikutieren. Die richtige Pflege Ihres Rasens ist uns sehr wichtig, um auch lange eine schöne und ansehnliche Grünfläche zu haben, denn die Grünfläche ist die Visitenkarte einer Liegenschaft!

Durch das Vertikutieren und die damit verbundene Belüftung des Bodens wird verhindert, dass der Rasen verfilzt und der Boden verdichtet.

  • Luft und Wasser dringen wieder bis an die Rasenwurzeln
  • Nährstoffe können vom Rasen wieder aufgenommen werden
  • die Graspflanzen wachsen wieder kräftiger durch, sind widerständiger und verdrängen das Moos und die Unkräuter in der Fläche

Neben den üblichen Handvertikutierern die wir für kleinere Rasenflächen nutzen, möchten wir Ihnen nun unseren großen Vertikutierer für die weitläufigen Flächen vorstellen. Mit unserem Großflächenvertikutierer der über eine Zapfwellenanlage angetrieben wird und einen Durchmesser von 1500 cm hat, haben Sie den erheblichen Vorteil gegenüber den handelsüblichen handgeführten Maschinen in Zeit inklusive Qualität und dieses spart Geld.

Mithilfe unseres Rasenmähertraktors (mit einer Arbeitsbreite von 1300 cm) sind wir in der Lage schnell und effektiv das Fräsgut einzusammeln und mittels Hochentladung auf unserem LKW abzutransportieren. Dies spart zusätzlich Zeit gegenüber der Aufnahme per Hand.

  • Vertikutieren - Stell-Werk Immobilienbetreuungs- und Verwaltungs-GmbH
    Das fertige Produkt nach dem Vertikutieren

Nach dem Vertikutieren ist meist eine Kalkung zu empfehlen die bei Großflächen natürlich mit entsprechenden Maschinen in der erforderlichen Kapazität bearbeitet wird. Bei einer nicht mehr dichten Grasnarbe ist gegebenenfalls eine Nachtsaat von Rasensamen sinnvoll. Und der Werterhalt Ihrer Rasenfläche ist da durch gesichert!

Wir haben Ihr Interesse geweckt und Sie brauchen ein unverbindliches Angebot? Rufen Sie uns an unter Tel : 040 790 291 32 oder nutzen Sie das Kontaktformular dieser Homepage.

  • Vertikutieren - Stell-Werk Immobilienbetreuungs- und Verwaltungs-GmbH
    Das anschließende Kalken der Rasenfläche aus nächster Nähe
  • Vertikutieren - Stell-Werk Immobilienbetreuungs- und Verwaltungs-GmbH
    Unser Streugerät verteilt den Kalk gleichmäßig auf dem Rasen
  • Vertikutieren - Stell-Werk Immobilienbetreuungs- und Verwaltungs-GmbH
    Anschliessend wird Rasensaat eingebracht

Der Vertikutierer an unserem Stell-Werk-Traktor beim vertikutieren des Rasens

Das Vertikutieren mit großem Gerät aus nächster Nähe

Das absammeln des Fräsgutes im Anschluss an das vertikutieren

Wir lassen Ihren Rasen wieder atmen!

Sehr geehrte Kunden,

unter Vertikutieren versteht man das Anritzen der Grasnarbe einer Rasenfläche, um Mulch (altes Schnittgut) und Moos zu entfernen und die Belüftung des Bodens zu fördern. Der erste Vertikutiergang ist im Frühjahr zwischen Mitte April und Anfang Mai zu empfehlen, da der Rasen nach dieser Zeit regenerationsfähig ist.

Durch das Vertikutieren und die damit verbundene Belüftung des Bodens wird verhindert, dass der Rasen verfilzt und der Boden abdichtet.

  • Luft und Wasser dringen wieder bis an die Rasenwurzeln
  • Nährstoffe können vom Rasen wieder aufgenommen werden
  • die Graspflanzen wachsen wieder kräftiger durch und sind widerständiger
  • die Rasenfläche sieht gesund und gepflegt aus

Nach dem Vertikutieren ist meist eine Kalkung zu empfehlen. Bei einer nicht mehr dichten Grasnarbe ist gegebenenfalls eine Nachtsaat von Rasensamen sinnvoll. Und der Werterhalt Ihrer Gartenanlage ist da durch gesichert!

Sie brauchen ein unverbindliches Angebot? Rufen Sie uns an unter Tel : 040 790 291 32 oder nutzen Sie das Kontaktformular dieser Homepage.

  • Rasen - Stell-Werk Immobilienbetreuungs- und Verwaltungs-GmbH
  • Rasen - Stell-Werk Immobilienbetreuungs- und Verwaltungs-GmbH

Ein Tipp vom Stell-Werk Team

Wie Sie mit Sicherheit bereits selbst beobachtet haben, nehmen die Regenfälle und Gewitter an Intensität zu. Um sich viel Ärger und Kosten zu ersparen, möchten wir Ihnen ein paar nützliche Hinweise geben.

Achten Sie darauf, dass Türen, Fenster und Lichtschächte abgedichtet sind, damit kein Wasser eindringen kann. Kontrollieren Sie regelmäßig die Abflüsse, z. B. vor außen gelegenen Kellerniedergängen, ob diese frei sind.

Eine besondere Gefahrenstelle sind abschüssige Wege, Straßen und Tiefgaragenabfahrten. Hier helfen bauliche Barrieren um Kellerfenster oder an Schwellen von Eingängen (z. B. Sandsäcke). Ebenso ist es empfehlenswert, wasserdurchlässige Oberflächenmaterialen zu verbauen und für ausreichende Abflussmöglichkeiten zu sorgen.

Die vor vielen Jahren eingebauten Entwässerungsrinnen (Aco Drainrinnen), z. B bei Tiefgaragenabfahrten, sind heute nicht mehr standardmäßig. Die Rinnen sind bei starken Regenfällen nicht mehr in der Lage die ganzen Wassermassen abzuleiten und laufen über. Hier ist zu überlegen, ob ein Tausch gegen größere Aco Drainrinnen in Betracht zu ziehen wäre.

Eine weitere sinnvolle, aber aufwendigere Möglichkeit, ist die Installation und regelmäßige Wartung von Rückstau-Vorrichtungen. Durch Rückstau-Klappen werden die Abflussrohre verriegelt, wenn Wasser durch die Rohre nach oben gedrückt wird.

Ein besonderes Augenmerk sollten Sie auch auf Ihren Garten haben – befreien Sie Bäume vom toten Holz, da lose Äste im Falle eines Sturmes bzw. bei starkem Wind umherfliegen und z. B. Fensterscheiben beschädigt oder sogar Personen gefährdet werden können.

Und noch ein Hinweis von uns zum Schluss: Sind Sie gegen Elementarschäden versichert? Prüfen Sie, ob diese Option in Ihrer Haus- und Gebäudeversicherung enthalten ist. Somit sind Sie im Falle eines Falles versichert und Ihnen bleiben hohe Kosten erspart!

Sie haben Fragen? Wir helfen und beraten Sie gerne zu diesem Thema. Rufen Sie uns an 040 – 79 02 91 32 oder schreiben Sie uns eine E-Mail info@stell-werk.eu.

  • Gefahrenstelle - Stell-Werk Immobilienbetreuungs- und Verwaltungs-GmbH

Schmutzfangmatten aus Kokos von Stell-Werk speziell für Sie gefertigt

Wundern Sie sich, dass Ihr Eingangsbereich nach der Reinigung relativ schnell durch Sand und Straßendreck wieder verschmutzt ist?
Häufig liegt es daran, dass die Schmutzfangzonen über die Jahre verschlissen oder übersättigt sind. Schaffen Sie Abhilfe z.B. durch hochwertige robuste Kokosfußmatten von der Firma Stell-Werk GmbH, das optimale Material für die Schmutzfangzone in den Wintermonaten für Ihre Liegenschaft.

Entscheiden Sie, wie viel natürliche Reinigungskraft Ihren Eingangsbereich zieren soll: Diese, von 23 mm bis 30 mm hohe Kokosfußmatte, kratzt mit der natürlichen Kraft der Kokosfasern, jede Menge Schmutz und Feuchtigkeit von den Schuhen. Anschließend hält sie die ungeliebten Eindringlinge sicher fest, bis Staubsauger oder Teppichklopfer sie wieder entlasten.
Absorbiert gut, löst fast jeden Schmutz und ist resistent gegen Salz-Schnee-Gemisch. Diese Fußmatte aus Kokos ist ein praktischer und natürlicher Schutz gegen Schmutz im Treppenhaus, dazu noch optisch ein sehr schöner Haushaltshelfer. Sie passt sich Ihren individuellen Bedürfnissen und räumlichen Voraussetzungen kompromisslos an.
Kokosfußmatten halten nicht nur länger, sondern sehen auch gut aus. Besonders mit Holzböden oder Naturböden harmoniert ihre natürliche Optik. Kokosfußmatten sind auch eine gute Geschenkidee für Menschen, in deren Wohnung Naturfasern gut aussehen würden.
Die Firma Stell-Werk kann Ihnen individuell jedes Maß liefern und vor Ort einbauen. Fragen Sie uns nach einem attraktiven Angebot für Ihre Liegenschaft.


Neue und optimierte Version
unserer Website für die Mobilität

Die Corona-Pandemie hat das Leben in vielen Situationen entschleunigt und teilweise den Service von vielen Dienstleistern empfindlich eingeschränkt.

Wir, die Firma Stell-Werk Immobilienbetreuungs- und Verwaltungs-GmbH, hat sich kaum in den wesentlichen und dienstleistungsorientierten Punkten wie Erreichbarkeit, Kompetenz, Schnelligkeit und Zuverlässigkeit einschränken lassen. Aufgrund unserer Aufstellung und digitalen Möglichkeiten waren und sind wir für unsere Kunden da.

Unser Bestreben, auch den Besuchern unseres Internetauftrittes stets einen klaren und gut strukturierten Überblick zu gewährleisten, hat uns bereits seit Jahren auch eine mobile Version vorhalten lassen. Diese wurde nun grundlegend angepasst und für das „mobile“ Erlebnis optimiert.

Wir stellen die Weichen für die Zukunft und wünschen einen guten Besuch auf unserer Website - auch mobil!


Zensus 2021

Im Jahr 2021 ist es wieder soweit, „Zensus 2021“ steht somit vor der Tür. Mit dem Stichtag zum 16.05.2021 sollen, neben Bevölkerungsdaten, auch die Gebäude- und Wohnungsdaten erhoben werden.

Die Rechtsgrundlage für Zensus 2021 ist u. a. die EU-Verordnung 763/2008. Zusätzlich ist noch das Landesausführungsgesetz erforderlich, da das Zensusgesetz 2021 (ZensG 2021), als Bundesgesetz, aus verfassungsrechtlichen Gründen keine verfahrensrechtlichen Bestimmungen treffen kann. Für Hamburg und Schleswig-Holstein ist das Statistikamt Nord, als gemeinsames Statistisches Landesamt, die oberste Erhebungsstelle.

Neben den Meldebehörden, Statistischen Ämtern, Finanzämtern, Katasterämtern, etc., werden die Verwalter und auch Eigentümer als Quelle für die Daten herangezogen. Bei den beiden zuletzt genannten Gruppen erfolgt die Konzentration auf die Gebäude- und Wohnungszählung (GWZ).

Nach § 24, Absatz (1) Zensusgesetz 2021 (ZensG 2021) sind für die Erhebung nach § 9 (ZensG 2021) die Eigentümerinnen und Eigentümer, die Verwalterinnen und Verwalter sowie die sonstigen Verfügungs- und Nutzungsberechtigten der Gebäude oder Wohnungen auskunftspflichtig. Als Eigentümerinnen und Eigentümer gelten auch die Personen, denen die Gebäude und Wohnungen nach § 39 Absatz (2) der Abgabenordnung (AO) wirtschaftlich zuzurechnen sind.

Insbesondere ist für die Auskunftspflicht über die Daten anderer Personen festzuhalten, dass diese Auskunftspflicht sich nur auf die Daten bezieht, die bekannt sind. Es sind für die Behörde keine „Datenermittlungen“ anzustellen. Folglich besteht keine Datenbeschaffungspflicht. Gemäß § 24, Absatz (3), Satz 2 Zensusgesetz 2021 (ZensG 2021) hat die zur Auskunft herangezogene Person eine Person zu benennen, die die Auskünfte erteilen kann, wenn eben die zur Auskunft herangezogene Person nicht über die nötigen Informationen verfügt.

Für die ausschließliche Wohnungseigentumsverwaltung, also ohne die Verwaltung des Sondereigentums, wird der Verwalter i. d. R. wohl nicht über alle Daten verfügen und somit auch nicht die vollständige Auskunft an das Statistische Landesamt erteilen können. Der Verwalter wird somit über die Namen und Anschriften die Auskunft erteilen und diese an das Statistische Landesamt melden.

Anders dürfte die Situation im Bereich der Miethausverwaltung zu beurteilen sein. Im Regelfall werden dem Verwalter alle Daten vorliegen, so dass dieser die vollständige Auskunft, gegenüber dem Statistischen Landesamt, erteilen kann.

Wir werden unsere Kunden gerne und bereits in 2020 aus gegebener Veranlassung oder die Wohnungseigentümer, im Rahmen der Eigentümerversammlungen, zum Thema „Zensus 2021“ umfassend informieren.

Können wir etwas für Sie tun oder haben Sie Fragen oder Anregungen zum aktuellen Thema? Wir sind gerne für Sie da – kontaktieren Sie uns einfach.


Stell-Werk unterstützt Trösterbärchen „Tommy“ im Rettungseinsatz für Kinder

Wir machen mit!

Tränen, Angst und Panik - wenn Kinder verunglücken, haben es die Rettungskräfte häufig nicht leicht, ihnen zu helfen. Um trotzdem schnell Hilfe leisten zu können, setzen viele von ihnen mittlerweile auf das Trösterbärchen Tommy – so wie jetzt auch der Rettungsdienst- Verbund Stormarn GmbH. Wir finden: Das ist eine gute Sache!

Deshalb unterstützen wir das Projekt
Kinder und Eltern stehen bei Unfällen häufig unter Stress und Schock. Ein Plüschtier kann den Kleinen dann als Seelentröster helfen. So entstand die Idee zu dem Trösterbärchen. Tommy ist CE geprüft, entspricht der EN-Norm für kindgerechtes Spielzeug und ist natürlich einzeln im Polybeutel verpackt. Der Plüschbär tröstet und hilft den Kindern, Vertrauen zu den Rettungsdienstmitarbeitern und Ärzten aufzubauen. Tommy begleitet sie durch die Behandlungen, und an ihm können sie zeigen, wo sie Schmerzen haben.

Mithilfe der Unterstützung vieler örtlicher Unternehmen ist das Trösterbärchen Tommy ab sofort bei den Rettungskräften im Landkreis Stormarn im Einsatz. Ein Engagement, dem wir uns sehr gerne anschließen.

Möchten Sie mehr über das Projekt erfahren? Hier finden Sie weitere Informationen:
www.verlagsgruppe-kim.de

Bildnachweis: Abb. Trösterbärchen @ Verlagsgruppe KIM


Pressebericht
Glinder Zeitung ∙ Sachsenwald – 07. November 2017

Quelle: Roderich Körte: „Das Unternehmen Stell-Werk ist ein zuverlässiger Partner für Haus und Grund“, Glinder Zeitung ∙ Sachsenwald, Ausgabe 45 | 07.11.2017, Seite 11


Hausservice mit Abwesenheitsbetreuung
im Großraum Hamburg und dem Kreis Stormarn

Eine wiederkehrende und nicht selten eine schwierige Frage:

„Wer sieht nach dem Rechten und kümmert sich um die Leerung des Briefkastens, pflegt die Zimmerpflanzen und lässt das zu Hause als bewohnt erscheinen?“

Urlaub, Besuch von Bekannten, Geschäftsreise – viele Situationen bedingen die Abwesenheit von dem eigenen zu Hause. Nicht selten birgt dieser Umstand kein gutes Gefühl und wirft die Frage auf: „Wer kümmert sich?“.

Unsere Tätigkeitsfelder in der Immobilienbetreuung und der Immobilienverwaltung bieten Ihnen individuelle Leistungen und die Antwort auf diese Frage. Wir leeren den Briefkasten, kümmern uns um die regelmäßige Müllbereitstellung, bewässern die Zimmerpflanzen, führen Gartenpflegearbeiten, wie zum Beispiel das Rasenmähen, aus und übernehmen für Sie die Schnee- und Glatteisbeseitigung sowie die ggf. erforderliche Treppenhausreinigung.

Je nach baulicher Beschaffenheit ist es nicht erforderlich den Zugang zur Wohnung oder zum Haus zu gewährleisten. Auf Wunsch leeren wir ausschließlich den Briefkasten und bewahren die Post für Sie auf.

Mit unserer Dienstleistung, der Abwesenheitsbetreuung, sind wir Ihr verlässlicher Partner und können dazu beitragen, dass Ihre Gedanken nicht zu Hause bleiben müssen.

Gerne stehen wir Ihnen für ein persönliches Gespräch zur Verfügung und beantworten Ihre Fragen. Können wir etwas für Sie tun? Wir sind gerne für Sie da – kontaktieren Sie uns einfach – Telefon: 040 / 790 291 32.


Pressebericht
Glinder Zeitung ∙ Sachsenwald – 10. Oktober 2017

Quelle: Roderich Körte: „Das Unternehmen Stell-Werk ist ein zuverlässiger Partner für Haus und Grund“, Glinder Zeitung ∙ Sachsenwald, Ausgabe 41 | 10.10.2017, Seite 13


Einladung zum Tag der offenen Tür für unsere Kunden und Geschäftspartner
Neueröffnung nach Umwandlung und Umzug

Einladung zum

Tag der offenen Tür

Ort:

Stell-Werk Immobilienbetreuungs- und Verwaltungs-GmbH
Kiebitzhörn 22
22885 Barsbüttel

Zeitpunkt:

Freitag, 13. Oktober 2017
Von 14:00 bis ca. 19:00 Uhr

Gerne möchten wir Ihnen unsere neue Hauptniederlassung in Barsbüttel vorstellen. Am 31. August 2017 haben wir unsere Türen in Hamburg-Jenfeld geschlossen und am 01. September 2017 die Türen am neuen Standort für Sie geöffnet. Am „Tag der offenen Tür“ möchten wir Ihnen nun unseren neuen Firmensitz vorstellen und Ihnen gleichzeitig einen schönen Einstieg in das Wochenende bereiten.

Für das leibliche Wohl sorgen wir. Herzhaftes, wie die Erbsensuppe mit Wursteinlage oder eher doch etwas Süßes wie Kuchen? Beides ist noch besser und hungrig verlassen Sie unsere Veranstaltung nicht. Dazu gibt es selbstverständlich auch kühle Getränke von unserem Schankwagen.

  • Tag der offenen Tür - Stell-Werk Immobilienbetreuungs- und Verwaltungs-GmbH
  • Tag der offenen Tür - Stell-Werk Immobilienbetreuungs- und Verwaltungs-GmbH

Kind und Kegel sind selbstverständlich ebenfalls herzlich willkommen. Eine Hüpfburg sorgt für Abwechslung und lässt keine Langeweile aufkommen. Die Sonne haben wir ebenfalls eingeladen – eine Zusage steht leider noch aus, aber wir sind guter Dinge.

Für unsere größeren Gäste konnten wir die Band „Lazy Sunday“ gewinnen. Dank der breit gefächerten Auswahl internationaler und deutscher Titel, wird hier jeder glücklich.

  • Tag der offenen Tür - Stell-Werk Immobilienbetreuungs- und Verwaltungs-GmbH

„Die Immobilienbetreuung zum Mitnehmen“
Der Flyer von der Immobilienbetreuung

Über Ihr Interesse an der Firma Stell-Werk Immobilienbetreuungs- und Verwaltungs-GmbH freuen wir uns sehr.

Sie möchten gerne Ihren Bekannten, Freunden, Miteigentümern oder dem Verwaltungsbeirat eine kurze Übersicht aus dem Bereich der professionellen Immobilienverwaltung mit Immobilienvermittlung weiterleiten? – Kein Problem!

Auf unserer Seite der Immobilienverwaltung oder direkt hier können Sie sich mit dem Button „Flyer“ ein Exzerpt unserer Dienstleistungen als pdf-Datei herunterladen, ausdrucken oder direkt weiterleiten.

Wie dürfen wir Ihnen helfen?

Selbst der umfangreichste Internetauftritt ersetzt keinen persönlichen Kontakt und die einhergehende, individuelle Beratung.

Nehmen Sie Kontakt zu uns auf – wir nehmen uns Zeit für Sie!


In eigener Angelegenheit:
Neuer Standort und Umwandlung

Für die zukünftige Ausrichtung unseres Unternehmens haben wir uns entschlossen, unsere Hauptniederlassung in Hamburg-Jenfeld und die Zweigniederlassung in Barsbüttel zusammenzulegen. Ab dem 01. September 2017 beziehen wir gemeinsam unsere neuen Geschäftsräume in Barsbüttel.

Mit der Eintragung im Handelsregister ist nun auch die Umwandlung vollzogen. Somit sind wir zukünftig unter folgender Geschäftsanschrift für Sie erreichbar:

Stell-Werk Immobilienbetreuungs- und Verwaltungs-GmbH
Kiebitzhörn 22
22885 Barsbüttel
Telefon: +49 (40) 79029132
Telefax: +49 (40) 79029134
E-Mail: info@stell-werk.eu

Die Änderung unserer Adresse sowie die erfolgte Umwandlung werden für unsere Kunden sicherlich keine Veränderungen hinsichtlich unseres Dienstleistungsgedankens zur Folge haben – im Gegenteil!

Mit unserem neuen, gemeinsamen Standort bleiben wir Ihr Dienstleister in den Bereichen der Immobilienbetreuung, Immobilienverwaltung sowie der Immobilienvermittlung, denn: „Wir stellen die Weichen für Haus und Grund.“

Können wir etwas für Sie tun oder haben Sie Fragen? Wir sind gerne für Sie da – kontaktieren Sie uns einfach.


Aufwendungen für „Schönheitsreparaturen“ innerhalb von drei Jahren nach Kauf des Gebäudes
  • „Schönheitsreparaturen“ - Stell-Werk Immobilienbetreuungs- und Verwaltungs-GmbH

Aufwendungen im Zusammenhang mit Gebäuden, die vermietet sind bzw. vermietet werden sollen, sind dann nicht als Werbungskosten sofort abzugsfähig, wenn es sich um Anschaffungs- oder Herstellungskosten handelt. In diesem Fall sind sie nur im Rahmen der Abschreibung zu berücksichtigen. Zu den Herstellungskosten eines Gebäudes gehören auch Aufwendungen für Instandsetzungs- und Modernisierungsmaßnahmen, die innerhalb von drei Jahren nach der Anschaffung des Gebäudes durchgeführt wurden, wenn die Aufwendungen 15% (ohne Umsatzsteuer) der Anschaffungskosten des Gebäudes übersteigen (sog. anschaffungsnahe Herstellungskosten).

In drei jetzt entschiedenen Fällen machten Steuerzahler geltend, dass jedenfalls die Aufwendungen für reine Schönheitsreparaturen (wie etwa für das Tapezieren und das Streichen von Wänden, Böden, Heizköpern, Innen- und Außentüren sowie der Fenster) nicht als anschaffungsnahe Herstellungskosten anzusehen sind, sondern isoliert betrachtet werden müssten und damit auch sofort als Werbungskosten abziehbar sind.

Dieser Auffassung hat der Bundesfinanzhof in seinen Urteilen widersprochen. Danach gehören auch reine Schönheitsreparaturen sowie Maßnahmen, die das Gebäude vermietbar machen oder die es über den ursprünglichen Zustand hinaus wesentlich verbessern, zu den anschaffungsnahen Herstellungskosten, wenn die o.g. Kriterien erfüllt werden. Sogenannte Schönheitsreparaturen sind insoweit nicht isoliert zu betrachten.

Urteile des Bundesfinanzhofs vom 14. Juni 2016, Aktenzeichen IX R 25/14, 15/15 und 22/15.

Quelle: Der Steuerzahler – Wirtschaftsmagazin – Ausgabe November 2016


Versicherungsleistung reduziert Steuerermäßigung für Haushaltsnahe Handwerkerleistungen

Aufwendungen für haushaltsnahe Handwerkerleistungen ermäßigen die Einkommensteuerschuld um 20 Prozent der Aufwendungen (nur Arbeitskosten), maximal um 1.200 Euro im Jahr. Werden im Zusammenhang mit den haushaltsnahen Handwerkerleistungen Versicherungsleistungen fällig, so mindern die Versicherungsleistungen den Betrag, der für die haushaltsnahen Handwerkerleistungen in der Einkommensteuererklärung angesetzt werden kann.

Im Urteilsfall hatte ein Steuerzahler einen Wasserschaden in seiner Wohnung. Für die Beseitigung des Schadens kam die Versicherung im vollen Umfang auf. Der Steuerzahler setzte trotzdem die Handwerkerkosten in seiner Steuererklärung als begünstigte haushaltsnahe Handwerkerleistungen an. Das Finanzamt verweigerte die Steuerermäßigung für die Handwerkerleistungen, da deren Inanspruchnahme voraussetze, dass der Steuerzahler durch die Kosten wirtschaftlich belastet sei.

  • Versicherungsleistung - Stell-Werk Immobilienbetreuungs- und Verwaltungs-GmbH

Urteil des Finanzgericht Münster von 06. April 2016 Aktenzeichen 13 K 136/15 E. Die gegen die Entscheidung des Finanzgerichts eingelegte Nichtzulassungsbeschwerde hat beim Bundesfinanzhof das Aktenzeichen VI B 53/16

Quelle: Der Steuerzahler – Wirtschaftsmagazin – Ausgabe September 2016


Schuldzinsen nach Veräußerung einer vermieteten Immobilie

Schuldzinsen, die auf die Verbindlichkeiten entfallen, welche die Finanzierung von Anschaffungs- oder Herstellungskosten einer zur Erzielung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung genutzten Immobilie dienten, können nach deren Veräußerung weiter als nachträgliche Kosten bei der Einkommensteuer geltend gemacht werden, wenn und soweit die Verbindlichkeiten nicht durch den Veräußerungserlös hätten getilgt werden können. Weitere Voraussetzung ist, dass die Absicht, weitere Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung zu erzielen, nicht bereits vor der Veräußerung der Immobilie aus anderen Gründen weggefallen ist. Es spielt für den Werbungskostenabzug keine Rolle, ob die Veräußerung innerhalb der zehnjährigen Spekulationsfrist erfolgt und steuerbar ist.

Die für die vorzeitige Ablösung einer Darlehensschuld zweck lastenfreier Veräußerung des Mietobjekts zu entrichtenden Vorfälligkeitsentschädigungen stellen keine nachträglichen Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung, sondern Veräußerungskosten bei der Ermittlung der Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften dar. Die bisherige anderslautende Rechtsauffassung ist letztmals auf Vorfälligkeitsentschädigungen anzuwenden, wenn die Veräußerung der vermietenden Immobilie vor dem 27.07.2015 rechtswirksam abschlossen wurde.

Schreiben des Bundesfinanzministeriums vom 27.07.2015, Aktenzeichen IV C1 - S2211/11/10001


Steuerermäßigung bei Aufwendungen für Schornsteinfegerleistungen

Laut Schreiben des Bundesfinanzministeriums vom 10. November 2015, sind Aufwendungen für Schornsteinfegerleistungen wieder in vollem Umfang als haushaltsnahe Handwerkerarbeiten steuerbegünstigt. Bislang wurde unterschieden zwischen Kehrarbeiten, Reparatur- und Wartungsarbeiten sowie Feuerstättenschau, Mess- oder Überprüfungsarbeiten. Erstere Leistungen waren als haushaltsnahe Handwerkerleistungen steuerbegünstigt und konnten insoweit bei der Einkommensteuererklärung angesetzt werden, letztere Leistungen hingegen nicht. Diese Aufteilung entfällt künftig.

Demnach werden alle Aufwendungen für den Schornsteinfeger in der Einkommenssteuererklärung berücksichtigt, sofern die übrigen Voraussetzungen für die Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen vorliegen. Die Neuregelung gilt auch rückwirkend in allen noch offenen Fällen, d.h. solange der Einkommenssteuerbescheid noch geändert werden kann.

Quelle: "Der Steuerzahler" Wirtschaftsmagazin Ausgabe 01 + 02/16


Nutzen Sie bereits unser Meldungsportal?

Wussten Sie schon, dass Sie uns Störungen in Ihrer Liegenschaft rund um die Uhr, an sieben Tagen in der Woche, über unser Meldungsportal auf der Startseite unserer Website anzeigen können?

Es ist ganz einfach – tragen Sie Ihr Anliegen in wenigen Sekunden ein, schicken die Meldung ab und verlassen sich auf uns! Wir kümmern uns zuverlässig um die Behebung! Wir vom Stell-Werk-Team machen keine leeren Service-Versprechungen. Wir handeln!

Und wussten Sie auch, dass wir mit einem hocheffizienten Benachrichtigungssystem für unsere Hausmeister arbeiten? Über unser internes Nachrichtensystem rufen Hausmeister und Techniker mit ihren Mobilfunkgeräten ihre Arbeitspläne direkt vor Ort ab.

Ihre Mitteilungen über das Meldungsportal erreichen unsere Hausmeister, die sich verlässlich um die Problemlösung kümmern. Unser Benachrichtigungssystem verfolgt, von Ihrer Meldung angefangen, bis zur Erledigung, jeden Schritt. Zuverlässig, schnell und verbindlich. Ihr Anliegen ist unser Auftrag!

  • Meldungsportal - Stell-Werk Immobilienbetreuungs- und Verwaltungs-GmbH

Die neue Dienstleistung der Firma Stell-Werk

Die neue langlebige und repräsentative Werk-Dienstleistung der Firma Stell-Werk Immobilienbetreuungs- und Verwaltungs-GmbH

Unser Bereich Immobilienbetreuung hat das Angebot für Ihre Immobilie erweitert. Individuell erstellen wir Schilder aus Stahl und/oder Edelstahl für Ihre Liegenschaft. Ob die repräsentative und nachhaltige Außendarstellung Ihres Unternehmens oder die langlebige und einzigartige Herstellung von Namensschildern und Hausnummern. Nach Ihren Vorstellungen und somit vollkommen individuell produzieren wir für Sie das gewünschte Produkt. Selbstverständlich unterbreiten auch wir Ihnen gerne einen geeigneten Vorschlag.

Derzeit können wir Ihnen die Produktion in Stahl oder Edelstahl anbieten. Selbstverständlich kümmern wir uns auch gerne um die abschließende und fachgerechte Montage.

Die individuell produzierten Schilder, ein repräsentatives sowie langlebiges Detail für Ihre Immobilie. Einen ersten Eindruck der aufwendigen und stets einzigartigen Herstellung entnehmen Sie bitte unseren Bildern und dem Video zu unserem neuen Produkt.

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Profitieren Sie von unseren guten Konditionen für die Wohnungswirtschaft.

Private Anleger sowie unsere Großkunden aus der Immobilienwirtschaft profitieren gleichermaßen. Auch Ihre Kunden profitieren von einem optimalen Preis-/Leistungsverhältnis im Bereich der Betriebskosten – und eine geringere Bruttokaltmiete steigert die Attraktivität Ihrer Immobilie. In jedem Fall sorgen wir für den Mehrwert Ihrer Immobilie.

Ob Immobilienbetreuung oder Immobilienverwaltung, Ihr Haus und Grund befindet sich bei uns in besten Händen.


Kehrmonopol fällt weg!

Ab 2013 entfällt durch das Inkrafttreten eines neuen Schornsteinfeger-Handwerkgesetzes das Kehrmonopol. Für Hauseigentümer bedeutet das, dass diese sich den Schornsteinfegerbetrieb für Kehr -und Überprüfungsarbeiten an Abgasanlagen und Feuerstätten selber aussuchen dürfen. Auch gelten für diese o.g. Arbeiten keine vorgeschriebenen Gebühren mehr sondern werden als Handwerksarbeiten individuell berechnet.

Ausgenommen hiervon sind hoheitliche Tätigkeiten wie z.B. Feuerstättenschau, Ausstellung des Feuerstättenbescheids und Baumaßnahmen, für die ist immer noch der bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger zuständig und erhält weiterhin Gebühren. Das heißt aber auch, dass jeder Hauseigentümer für die Einhaltung der Erledigung dieser Pflichten selbst verantwortlich ist, da der Kehrbezirksinhaber nicht mehr automatisch kommt. Bei einer Nichteinhaltung drohen Bußgelder.

Im Feuerstättenbescheid, ausgestellt vom Bezirksschornsteinfeger sind die Kehrintervalle aufgeführt.Außerdem muss man die Kehr -und Überprüfungsarbeiten mittels Formblatt beim Bezirksschornsteinfeger nachweisen.

Die Firma Stell-Werk hilft Ihnen gerne bei der Suche nach einem Schornsteinfeger und übernimmt die Kontrolle zur Einhaltung der Kehr und-Überprüfungsarbeiten.


Der Steuertipp:

HAUSHALTSHILFEN:

Ausgaben für haushaltsnahe Dienstleistungen wie etwa durch Reinigungskräfte oder Gärtner können bis zu einer Höhe von 1200 Euro von der Steuer abgesetzt werden. Seit 2008/2009 gilt diese Regelung auch, wenn die Dienstleistungen außerhalb deutscher Grenzen in einem anderen EU-Land in Anspruch genommen werden - etwa in einem Zinshaus oder Eigenheim. Für Pflegedienstleistungen gilt laut Bund der Steuerzahler sogar ein Freibetrag von 1200 Euro. Die Rechnungen müssen nicht mehr beim Finanzamt eingereicht, sondern nur noch für Nachfragen aufbewahrt werden.

Für haushaltsnahe Dienstleistungen(z.B. Hausmeisterdienstleistungen) kann der Steuerzahler Ermäßigungen beanspruchen.

Immerhin: Bis zu 1200 Euro können direkt von der Steuerschuld abgezogen werden, unabhängig vom individuellen Steuersatz. Denn anders als bei Betriebsausgaben, Werbungskosten, außergewöhnlichen Belastungen oder Sonderausgaben erfolgt bei den "haushaltsnahen Dienstleistungen" kein Abzug der Kosten von den steuerpflichtigen Einnahmen, sondern der zulässige Betrag wirkt sich direkt als Steuerersparnis aus.

Die Formel ist einfach: Für haushaltsnahe Dienstleistungen, wie z.B. bei einer Beauftragung eines Hausmeisters, von der Firma Stell-Werk Immobilienbetreuung für ihre Liegeschaft in Hamburg.

Werden jährlich maximal 6000 Euro für nachgewiesene berücksichtigungsfähige Ausgaben von der Steuer berücksichtigt, indem davon 20 Prozent - also 1200 Euro - direkt von der Steuerschuld abgezogen werden.

Damit die steuerliche Ermäßigung auch gewährleistet ist, müssen einige Voraussetzungen vorliegen:

Die Definition: Es handelt sich um eine haushaltsnahe Dienstleistung, wenn diese Tätigkeit gewöhnlich durch Mitglieder des privaten Haushalts in regelmäßigen kürzeren Abständen erledigt wird.

Deshalb werden Tätigkeiten nicht begünstigt, die üblicherweise den Einsatz eines Fachmanns erfordern. Tätigkeiten an "Dach und Fach", wie Elektro-- und Wasserinstallationen, Arbeiten an der Heizungsanlage, Fliesenliegearbeiten, Arbeiten am Dach oder das Fällen von Bäumen. Andere "genehmigungspflichtige" Tätigkeiten bleiben bei den haushaltsnahen Dienstleistungen also außen vor.

Dabei interessieren dem Finanzamt nicht die persönlichen handwerklichen Fähigkeiten. Er legt der Beurteilung zugrunde, durch wen in einem Vergleichshaushalt, der keine besonderen handwerklichen Fähigkeiten aufweist, die Tätigkeiten üblicherweise ausgeführt werden. Auf der sicheren Seite ist, wer zum Beispiel die Kosten für "typische" Hausmeister beziehungsweise Gärtnerdienstleistungen, wie Rasen mähen, Unkraut entfernen, Hecken schneiden, Fenster putzen, Teppich reinigen, Hof fegen, Schnee räumen für Ihre Liegenschaft geltend gemacht.

Das ist zu bedenken

Zunächst heißt es: prüfen, ob die Kosten der Dienstleistung nicht bereits in voller Höhe als Betriebsausgaben, zum Beispiel die Malerarbeiten in der Praxis, oder als Werbungskosten, zum Beispiel die Gartenarbeiten am vermieteten Haus, abgesetzt werden können.

Sind die entstandenen Kosten weder Betriebsausgaben noch Werbungskosten, bitte ausschließen, ob die Kosten - etwa für die Betreuung der Kinder oder Pflege bedürftiger Angehöriger - vorrangig bei den außergewöhnlichen Belastungen berücksichtigt werden.

Falls auch diese Möglichkeiten flach fallen, kann sich für der Steuerzahler die haushaltsnahe Dienstleistung lohnen, für die er einen Unternehmer beauftragen und um eine korrekte Rechnung bitten muss.
Die erhaltene Rechnung sollte man genau prüfen. Sie darf keine Herstellungskosten enthalten und muss zudem Lohn- und Materialleistungen getrennt ausweisen. Die erbrachten Leistungen müssen genau bezeichnet sein. Eine pauschale Bezeichnung - etwa "allgemeine Hausmeistertätigkeiten" - auf der Rechnung sollte nicht akzeptiert werden.

Die Rechnung muss immer über ein Kreditinstitut abgewickelt werden.

Eine Barzahlung darf nicht erfolgen, denn eine Quittung reicht nicht für den Steuerabzug.

Die Ermäßigung kann der Steuersparer für das Jahr beanspruchen, in dem die Zahlung erfolgt. Dies kann der Zahnarzt zu seinem Vorteil nutzen und umfangreichere haushaltsnahe Dienstleistungen zum Jahreswechsel in Auftrag geben.

In diesem Fall können die anfallenden Kosten auf zwei Jahre verteilt werden, wenn er zum Beispiel im Januar eine Maler- und Tapezierer-Rechnung in Höhe von etwa 8 000 Euro für Schönheitsreparaturen beziehungsweise Ausbesserungsarbeiten erwartet.
2 000 Euro entfallen auf die Materialien und 6 000 Euro auf den Arbeitslohn.

Herbstzeit - Wohin mit dem Laub und was muss beim Baumschnitt beachtet werden

Ein Tipp vom Stell-Werk Team

Es ist wieder soweit – das Laub verfärbt sich, fällt in unseren Garten oder auf die Straße und wir stehen vor der Frage: Was mache ich mit dem Laub?

Als erstes ist zu beachten, dass Sie als Hauseigentümer und Anwohner dazu verpflichtet sind, auf die Verkehrssicherheit der Gehwege, die an Ihr Grundstück grenzen, zu achten. Hier kann heruntergefallenes Laub, das feucht ist, schnell zu einer Rutschgefahr werden. Sie müssen das heruntergefallene Laub aufnehmen und entsorgen. Zu den Möglichkeiten der Entsorgung kommen wir im folgenden Absatz. Keinesfalls dürfen Sie das Laub auf die Straße fegen, denn dieses kann die Abflüsse verstopfen und somit zu Überschwemmungen führen.

Welche Möglichkeiten haben Sie nun um heruntergefallenes Laub zu entsorgen? Eine hervorragende Möglichkeit das Laub zu entsorgen ist die Verwendung als Frostschutz. Hierzu bedecken Sie den Wurzelbereich von frostempfindlichen Pflanzen, wie z. B. Rosen oder Dahlien, mit einer dicken Laubschicht. Die verrotteten Blätter werden später zu einem wertvollen Dünger. Auch auf Ihren Gemüsebeeten darf Laub liegen. Hier sollte die Schicht allerdings dünner sein. Am besten ist es, wenn Sie erst den Boden etwas auflockern und anschließend Blätter leicht in den Boden einarbeiten, so beschleunigt sich der Verrottungsprozess und bereits im Herbst werden dem Boden wertvolle Nährstoffe zugeführt. Igel und weitere kleine Gartentiere sind Ihnen dankbar, wenn Sie einen größeren Laubhaufen im Garten liegen lassen. So finden sie einen Unterschlupf zum Überwintern. Der Laubhaufen sollte sich allerdings nicht auf Ihren Rasen befinden, denn Laub verhindert, dass im Herbst und Winter genügend Licht und Luft an den Rasen kommt. Unter der Blätterdecke kann sich Feuchtigkeit sammeln und so Fäulnis begünstigen, die u. a. zu Flecken, kahlen Stellen oder verstärkter Moosbildung führen kann.

Eine weitere Möglichkeit Laub gut zu entsorgen wäre der Kompost. Hier empfiehlt es sich das Laub vorab zu zerkleinern und mit Bioabfällen zu vermischen, was zu einer guten Zersetzung des Komposts führt. Regenwürmer können für einen natürlichen Abbau der organischen Materialien sorgen, wenn Ihr Kompost auf Erde steht. Bei der Entsorgung über den Kompost sollten Sie dringend darauf achten, dass das Laub nicht von Schadorganismen befallen ist. Besonders Kastanienlaub ist anfällig. In diesem Fall sollten Sie eine Entsorgung über gebührenpflichtige Laubsäcke, Recyclinghof, Biotonne o. ä. vornehmen.

Auch das Thema Baumschnitt spielt im Herbst eine wichtige Rolle. Ein regelmäßiger Baumschnitt gibt dem Baum neue Kraft und schützt ihn gegen Krankheiten. Zusätzlich verbessert es bei Obstbäumen die Qualität der Früchte. Der Winterschnitt wird in der vegetationslosen Zeit (November bis März) ausgeführt. Er dient dazu, dass kranke und beschädigte bzw. abgestorbene Äste, die den Baum schwächen und sein Wachstum behindern können, entfernt werden. Der Baum wird so auf die nächste Saison vorbereitet. Die optimale Jahreszeit für den Schnitt hängt von der Art des Baumes ab. Weiterhin gibt es unterschiedliche Arten von Schnitten, wie z. B. den Erziehungsschnitt oder Verjüngungsschnitt. Fehlende Fachkenntnisse und falsches Werkzeug können zu einem unheilbaren Schaden am Baum führen.

Sie haben Fragen? Wir helfen und beraten Sie gerne zu diesem Thema. Rufen Sie uns an 040 – 79 02 91 32 oder schreiben Sie uns eine E-Mail info@stell-werk.eu.


Keine Angst vor Väterchen Frost - Machen Sie Ihre Immobilie winterfest

Die dunkle, kalte und nasse Jahreszeit steht uns wieder bevor. So wie wir uns mit warmer Kleidung auf den Winter vorbereiten, muss auch das Haus für den Winter vorbereitet werden. Folgend haben wir ein paar Hinweise für Sie, wie Sie Ihr Haus winterfest machen können und sicher durch den Winter kommen.

Dach

  • Kontrollieren Sie, ob alle Dachziegel richtig liegen und unbeschädigt sind, damit es nicht irgendwo hereintropft. Ein kritischer Punkt ist u. a. die seitliche Schornsteinabdichtung. Durch gefrorenes Wasser, welches kleine Risse aufsprengen kann, wird das Dach bzw. die Dachziegeln geschädigt.
  • Nach dem Laubfall sollten Sie die Regenrinnen reinigen, denn durch Wasser, das an die Fassade tropft, können schwere Bauschäden entstehen. Auch ist die Kontrolle der Aufhängung der Dachrinnen wichtig, denn im Winter ist diese durch Schnee und Eis erheblich belastet.
  • Weiterhin sollten Sie auch ein Augenmerk auf die Fallrohre haben. Sind diese frei von Laub und haben keine undichten Stellen?

Außenwände

  • Durch Risse oder Putzschäden an der Fassade kann Wasser in die Bausubstanz eindringen. Diese Schadstellen sollten Sie beseitigen lassen bevor sich durch Forst der Schaden vergrößert. Haben Sie eine begrünte Fassade? Dann kontrollieren Sie, ob die Pflanzen nicht unter die Dachziegeln oder Fugen wachsen. Gegebenenfalls ist ein Rückschnitt empfehlenswert.
  • Der Übergang zwischen Putzfassade und anderen Materialen (z. B. bei Fenstern, Balkonen, Anbauten etc.) kann problematisch werden, wenn durch den „Zahn der Zeit“ Spalten oder Risse entstanden sind, in die Wasser eindringen kann. Besondere Beachtung sollten Sie der Wetterseite schenken.

Fenster und Fensterrahmen

  • Durch die Wärme von innen und die Kälte von außen, sind die Fenster und Rahmen großen Spannungsverhältnissen ausgesetzt, daher ist auch hier eine Überprüfung auf Dichtigkeit und eine intakte Verglasung zu empfehlen.

Türschlösser

  • Wer kennt es nicht? Mittenmal ist das Schloss, die Tür oder das Scharnier vereist und reagiert nur träge bzw. verweigert womöglich komplett den Dienst. Hier kann bei Haustür- und Autoschlössern etwas Graphitpulver helfen, dass nicht verharzt und eine gute Schmierwirkung hat. Türen und Scharniere können Sie mit einem guten Mehrzweckfett zum Sprühen gangbar machen. Maschinen- oder Haushaltsöle sind nicht empfehlenswert, da die Schmierwirkung nur kurzfristig ist. Wir verwenden und empfehlen „Penetrant Plus“, welches sie bei uns auch kaufen können.

Wasser rund um das Haus

  • Stellen Sie außenliegende Wasserleitungen ab und lassen das Wasser aus der Leitung ablaufen. Es empfiehlt sich das Ventil geöffnet zu lassen. Denken Sie auch an Ihre Gartenschläuche und das Zubehör! Auch diese sollten Sie entleeren und wegräumen.
  • Ist Ihre Regentonne nicht in die Erde als Zisterne eingegraben, dann sollten Sie auch diese entleeren und am besten umdrehen. Gleiches gilt für außenstehende Eimer oder Gießkannen.
  • Richten Sie auch ein Augenmerk auf Ihre Pflanzgefäße. Gefäße aus Ton sind leider häufig nicht frostsicher. Es empfiehlt sich eine Überwinterung an einem trockenen Ort mit Plustemperaturen.
  • Kontrollieren bzw. reinigen Sie die Bodenabläufe rund um das Haus. Kann Regen oder Schmelzwasser gut ablaufen?
  • Auch die Abflüsse am Treppenende oder an Lichtschachtböden müssen gesäubert werden. Haben die oberen Ränder von Ihren Kellertreppen und Lichtschächten vor den Kellerfenstern eine ausreichende „Deichwirkung“? Gegebenenfalls empfiehlt es sich das Geländeniveau abzusenken oder die Ränder zu verstärken.

Beleuchtung am und um das Haus

  • Sind alle Lampen auf dem Grundstück funktionsfähig und hell genug? Manchmal sind die Lampen einfach nur verschmutzt und müssen gereinigt werden. Ansonsten empfiehlt sich eventuell ein Tausch gegen eine stärkere Beleuchtung. Wir empfehlen Ihnen LED- Beleuchtung, da diese heller und energiesparender als herkömmliche Beleuchtung ist.

Eisglätte

  • Denken Sie rechtzeitig daran Streumittel (Split, Granulat, Sand oder Kies) und ggf. einen Besen oder Schneeschieber zu besorgen. Salz als Streugut kann die Wurzeln von Gartenpflanzen und Straßenbäumen schädigen, jedoch ist ein sparsamer Einsatz an Gefahrenstellen ratsam. Unser Rat: Frühes und häufiges Schnee schieben kann sich lohnen – denn wenn der Schnee noch nicht festgetreten ist, lässt er sich leicht entfernen. Den besten Schutz vor Glätte haben Sie, wenn Sie bis zum Untergrund frei räumen, denn dann wirken die abstumpfenden Mittel am besten. Bezüglich der Räumpflicht informiert Sie die Gemeindesatzung.

Sie haben Fragen? Wir helfen und beraten Sie gerne zu diesem Thema. Rufen Sie uns an 040 – 79 02 91 32 oder schreiben Sie uns eine E-Mail info@stell-werk.eu.



Wir stellen die Weichen für Haus und Grund.
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Mitarbeiter als Hausmeister / Gebäudereiniger / Gärtner (m/w/d)

Sie sollten handwerkliche Grundkenntnisse besitzen, um an den Wohn- und den Gewerbehäusern Kleinreparaturen durchzuführen. Sie sollten gerne Ansprechpartner für die Anwohner sein, einen Blick für Sauberkeit und Ordnung im Haus und in den Außenanlagen haben und ggf für diese sorgen. Vorteilhaft wären bereits berufliche Erfahrungen. Neueinsteiger, die eine neue Herausforderung suchen sind gern willkommen.

Ihre Aufgaben bei uns

  • Pflege und Instandhaltung der Räumlichkeiten und Außenanlagen
  • Pflege der Grünflächen
  • Kontrolle der technischen Anlagen
  • Durchführung von kleineren Reparaturen
  • Unterstützung in der Außen- und Treppenhausreinigung
  • Ggf. Mitarbeit im Winterdienst
  • Übernahme aller Aufgaben in der Objektpflege und Außenreinigung
  • Anwendung der richtigen Reinigungsmittel
  • Überprüfung der Ordnung und Sauberkeit
  • Garten- und Landschaftsarbeiten

Wir freuen uns auf Ihre aussagekräftige Bewerbung!


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